Steuervorteil für E-Dienstwagen
Für rein elektrische Dienstwagen gilt bei privater Nutzung häufig die reduzierte 0,25 %-Regelung statt der üblichen 1 %-Regelung. Das senkt den geldwerten Vorteil deutlich. Die 0,25 %-Regel greift für reine E-Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Bruttolistenpreis; darüber sowie für viele Plug-in-Hybride gilt die 0,5 %-Regelung.
Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder im Abo genutzt wird. Die Details erklärt der Ratgeber Firmenwagen versteuern & 1 %-Regelung.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Grenzen und Ihr individueller Fall.
Elektrofahrzeuge bei eazy-fleet
Elektrofahrzeuge und E-Transporter gehören zum weiteren Ausbau der Flotte. Heute besteht sie aus Business-Limousinen, Kombis, SUV und Kompaktwagen mit Diesel- und Mild-Hybrid-Antrieb von BMW, Mercedes-Benz, Mini und Ford; welche Modelle das genau sind, zeigt die Fahrzeugübersicht.
Wer den Umstieg für die eigene Flotte plant, muss darauf nicht warten. Nennen Sie Fahrzeugklasse, Reichweitenbedarf und Ihren Wunschzeitpunkt, dann melden wir uns, sobald ein passendes E-Modell bereitsteht. So lässt sich der Wechsel in die Flottenplanung einbauen, bevor der nächste Dienstwagen fällig wird.
Was ist in der Abo-Rate enthalten?
Das eazy-fleet-Abo bündelt alle laufenden Kosten in einer festen Monatsrate. Bei einem Elektrofahrzeug tritt der Ladestrom an die Stelle des Kraftstoffs, alles andere bleibt gleich:
- Vollkasko-Versicherung inkl. Haftpflicht
- Wartung & Verschleiß
- Kfz-Steuer
- Zulassung & Überführung
- Hauptuntersuchung (HU)
- Sommer- & Winterreifen
- Ladestrom
Wie beim Kraftstoff tragen Sie die Ladekosten selbst; alle übrigen laufenden Kosten sind enthalten.
